Vom Einzelunternehmen zur GmbH, von der GmbH zur Holding-Struktur – oder bleibt die Personengesellschaft die bessere Wahl? Die richtige Rechtsform und Struktur entscheidet über Ihre Steuerlast, heute und beim nächsten Wachstumsschritt. Neben den steuerlichen Aspekten sollten aber auch außersteuerliche Gründe wie beispielsweise Haftung, Flexibilität und Verwaltungsaufwand nicht außer Acht gelassen werden. Ich rechne Ihre Szenarien datenbasiert durch, statt pauschal zu empfehlen.
Richtwerte zur Orientierung. Die konkrete Belastung hängt von Ihrer individuellen Situation ab – die Gewerbesteuer zudem stark vom Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Als Faustregel ab etwa 100.000 € Jahresgewinn – aber nur, wenn ein großer Teil davon im Unternehmen bleibt. Dann wirkt der Vorteil des niedrigeren Körperschaftsteuersatzes, der ab 2028 schrittweise auf 10 % sinkt. Wer alle Gewinne sofort privat entnimmt, hat durch die zusätzliche Besteuerung der Ausschüttung meist keinen Vorteil. Auch außersteuerliche Punkte wie Haftung und Verwaltungsaufwand gehören in die Entscheidung.
Eine Holding-GmbH ist keine eigene Rechtsform, sondern eine normale GmbH, deren Zweck im Halten von Beteiligungen liegt.
Ihr wesentlicher Vorteil: Ausschüttungen der Tochtergesellschaften an die Holding-GmbH sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei – effektiv bleiben rund 1,5 % Steuerbelastung statt ca. 26,375 % bei einer Ausschüttung ins Privatvermögen. Voraussetzung ist eine Beteiligung von mindestens 10 % (Körperschaftsteuer) bzw. 15 % (Gewerbesteuer) zu Beginn des Jahres. Beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften greift die 95 %-Befreiung ebenfalls, hier ohne Mindestbeteiligung und ohne Haltedauer. Das Kapital kann so nahezu ungeschmälert reinvestiert werden.
Zu beachten ist allerdings, dass die Struktur mit deutlich höheren Kosten verbunden ist. Sie lohnt sich deshalb erst ab einem gewissen Gewinnniveau. Ob eine Holding für Sie sinnvoll ist, finden wir in einer entsprechenden Analyse gemeinsam heraus.
Einfachheit und Flexibilität. Eine Personengesellschaft – GbR, KG oder GmbH & Co. KG – ist schnell gegründet und lässt Ihnen freie Hand bei Entnahmen. Steuerlich wird der Gewinn unmittelbar bei den Gesellschaftern erfasst; eine zweite Besteuerungsebene wie bei der GmbH gibt es nicht. Wer seine Gewinne überwiegend privat verwendet, fährt damit häufig günstiger, zumal ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € gilt und die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Zudem mindern Verluste der Anfangsjahre sofort Ihre übrige Steuerlast, statt in der Gesellschaft liegen zu bleiben. Die GmbH & Co. KG verbindet all das mit einer Haftungsbegrenzung – oft der beste Kompromiss zwischen beiden Welten.