Als Ihre digitale Steuerkanzlei verbinde ich fundiertes Fachwissen mit modernster Technologie – für eine effiziente und persönliche Betreuung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten.
Als Ihr Steuerberater unterstütze ich Sie mit fundiertem Fachwissen und einer großen Affinität zur digitalen Transformation dabei, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und zeitgemäß zu erledigen.
Meine Beratung beruht auf jahrelanger Ausbildung, Engagement und der umfassenden Kenntnis von Gesetzen und Rechtsprechung. Meine Mission ist es, Ihnen den Umgang mit Steuern so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.
Individuelle Beratung auf Augenhöhe
Moderne Prozesse für schnelle Ergebnisse
Höchste Standards bei Datenschutz
Von der laufenden Buchhaltung bis zur strategischen Unternehmensberatung – ich begleite Sie kompetent in allen steuerlichen Fragen.
Professionelle Führung Ihrer Buchhaltung – digital, effizient und stets aktuell. Von der Belegerfassung bis zur betriebswirtschaftlichen Auswertung.
Erstellung von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Kompetente Erstellung aller Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen – von der Einkommensteuer bis zur Körperschaftsteuer.
Strategische Beratung in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen – für nachhaltigen Unternehmenserfolg und optimale Strukturen.
Professionelle Begleitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit – von der Rechtsformwahl bis zum Businessplan und der Finanzierungsplanung.
Kompetente Beratung bei Erbschaft und Schenkung – Gestaltung, Bewertung und Optimierung für eine steuerlich vorteilhafte Vermögensübertragung.
Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die Tradition und Innovation vereint.
Direkter Kontakt zu Ihrem Steuerberater – keine Warteschleifen, keine Umwege.
Moderne Prozesse und digitale Tools für effiziente Zusammenarbeit.
Fundiertes Fachwissen und kontinuierliche Fortbildung.
Wir denken voraus und informieren Sie über relevante Änderungen.
Von der steuerlichen Strukturierung Ihres Immobilienportfolios bis zur erbschaftsteuerlichen Gestaltung – ich begleite Sie mit fundiertem Fachwissen in beiden Bereichen.
Immobilien sind eine der komplexesten Assetklassen im deutschen Steuerrecht. Ob privater Ersterwerb, gewerblicher Immobilienhandel oder langfristige Investmentstrategie – die richtige Struktur entscheidet über Ihre Steuerbelastung.
Gleichzeitig bieten Erbschaft und Schenkung erhebliche Gestaltungsspielräume. Als Ihr Steuerberater verbinde ich beide Bereiche zu einer ganzheitlichen Strategie für den Aufbau und die Weitergabe von Immobilienvermögen.
Beratungsgespräch anfragenBeim Erwerb einer Immobilie fallen zahlreiche steuerliche Entscheidungen an, die langfristig wirken. Ich berate Sie bereits vor dem Kauf – für die beste Ausgangsbasis.
Ab einem gewissen Portfolioumfang lohnt sich eine professionelle Holdingstruktur. Ich analysiere Ihre Situation und empfehle die steuerlich optimale Rechtsform.
Die Übertragung von Immobilienvermögen ist steuerlich besonders komplex. Mit vorausschauender Planung lassen sich erhebliche Steuerbelastungen vermeiden.
Die richtige Rechtsform und Unternehmensstruktur ist eine der wichtigsten Weichenstellungen für Ihren unternehmerischen Erfolg. Wir beraten Sie datenbasiert und ohne Pauschalempfehlungen.
Viele Unternehmer arbeiten jahrelang als Einzelunternehmer oder in einer GbR – und verschenken dabei bares Geld. Ab einem bestimmten Gewinn kann eine GmbH die Steuerlast erheblich senken. Und wer mehrere Unternehmen oder Immobilien hält, profitiert oft zusätzlich von einer Holdingstruktur.
Wir analysieren Ihre aktuelle Situation, rechnen verschiedene Szenarien durch und zeigen Ihnen transparent, welche Struktur wann und warum sinnvoll ist – ohne unnötige Komplexität.
Jetzt Struktur analysieren lassen| Kriterium | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Steuersatz | bis 45 % ESt | ~30 % (KSt + GewSt) |
| Haftung | Persönlich unbegrenzt | Auf Unternehmensvermögen begrenzt (Mindesthaftung: Stammkapital) |
| Aufwand | Gering | Jahresabschluss, Offenlegung/Hinterlegung Bundesanzeiger, Gesellschafterversammlung |
| Sinnvoll ab | Gründungsphase | ca. 100.000 € Gewinn (wenn nicht voll ausgeschüttet) |
Wir prüfen Ihre aktuelle Struktur, Gewinne und Ziele – ohne Vorurteile.
Wir rechnen konkret durch: Was sparen Sie mit einer GmbH oder Holding?
Sie entscheiden auf Basis klarer Zahlen – wir empfehlen, was wirklich passt.
Wir begleiten die Umstrukturierung steuerlich von Anfang bis Ende.
Die Creator Economy wächst – und mit ihr die steuerlichen Herausforderungen. Als Ihr Steuerberater kenne ich die Besonderheiten dieses Berufsbilds.
Influencer, Blogger, YouTuber und Podcaster erzielen Einkünfte aus verschiedenen Quellen: Kooperationen, Affiliate-Provisionen, eigene Produkte, Plattformerlöse und mehr. Diese Vielfalt macht die steuerliche Einordnung komplex.
Ich helfe Ihnen, Transparenz in Ihre Einnahmen zu bringen, die richtige Rechtsform zu wählen und steuerliche Fallstricke zu vermeiden – damit Sie sich auf Ihren Content konzentrieren können.
Gewerblich oder freiberuflich? Korrekte Einordnung aller Einnahmen.
Kleinunternehmerregelung, Reverse Charge & internationale Kooperationen.
Wann entsteht Gewerbesteuerpflicht und wie lässt sie sich optimieren?
PR-Pakete, Reisen und Freebies korrekt bewerten und versteuern.
Von der Gewerbeanmeldung bis zur Jahressteuererklärung – ich begleite Sie als Creator professionell.
Als digitale Steuerkanzlei setze ich auf moderne Technologien, die Ihnen Zeit sparen und Transparenz schaffen. Erleben Sie eine neue Art der Zusammenarbeit – effizient, sicher und von überall aus zugänglich.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Ihre steuerlichen Anliegen zu besprechen.
Prinz-Karl-Straße 30a
82319 Starnberg
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Steuerberatung, unsere Leistungen und die digitale Zusammenarbeit.
Wir bieten folgende Leistungen an: Finanzbuchhaltung (laufende Buchführung, BWA), Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, EÜR), Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer), Unternehmensberatung, Existenzgründungsberatung sowie erbschaftsteuerliche Beratung. Sollte Ihr Anliegen nicht in unserem Leistungsspektrum abgedeckt sein, geben wir Ihnen gerne eine Empfehlung für einen geeigneten Spezialisten weiter.
Wir arbeiten vollständig papierlos. Belege können bequem per App oder E-Mail übermittelt werden, die Buchhaltung läuft über DATEV Unternehmen Online, Dokumente werden sicher in der Cloud gespeichert und Besprechungen sind selbstverständlich auch per Videokonferenz möglich.
Ja, das ist kein Problem. Dank unserer digitalen Arbeitsweise betreuen wir Mandanten in Starnberg, München, dem Landkreis Starnberg und deutschlandweit. Die Zusammenarbeit funktioniert sowohl persönlich vor Ort als auch vollständig remote – ganz wie es für Sie am besten passt.
Ja, sehr gerne. Wir begleiten Gründer von der Rechtsformwahl (GmbH, UG, Einzelunternehmen, GbR) über die Erstellung des Businessplans bis hin zur steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt und der Finanzierungsplanung – damit der Start in die Selbstständigkeit auf einem soliden Fundament steht.
Sie erreichen uns telefonisch unter +49 173 3449099, per E-Mail an Jan-Hendrik.Potthoff@tax-crew.de oder bequem über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch – melden Sie sich gerne jederzeit.
Wir sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr für Sie telefonisch erreichbar. Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind selbstverständlich nach Absprache möglich.
Als grobe Faustregel gilt: ab einem Jahresgewinn von ca. 100.000 € kann eine GmbH steuerlich vorteilhafter sein als ein Einzelunternehmen – vorausgesetzt, der Gewinn wird nicht vollständig im selben Jahr ausgeschüttet. Wer die Gewinne im Unternehmen lässt und thesauriert, profitiert vom Körperschaft- und Gewerbesteuersatz der GmbH von rund 30 % – deutlich unter dem persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 %. Wer hingegen jeden Euro sofort privat entnimmt, hat durch die zusätzliche Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen oft keinen Vorteil. Ob sich die Umstrukturierung für Sie lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – wir rechnen das gerne gemeinsam mit Ihnen durch.
Eine Holdingstruktur bedeutet, dass eine Muttergesellschaft (Holding-GmbH) Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält. Gewinne können so nahezu steuerfrei von der Tochter- in die Holdinggesellschaft übertragen und dort reinvestiert werden – zum Beispiel in Immobilien oder andere Unternehmensbeteiligungen. Das ist besonders attraktiv, wenn Sie mehrere Unternehmen führen oder Gewinne nicht sofort entnehmen möchten. Wir erklären Ihnen gerne, ob das für Sie in Frage kommt.
Eine Umstrukturierung bringt neben höheren laufenden Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung auch einmalige Kosten für Notar, Handelsregister und steuerliche Beratung mit sich. Wie hoch dieser Aufwand im Einzelfall ist, hängt von Ihrer individuellen Situation und der Komplexität der Umstrukturierung ab. Wir stellen Ihnen die anfallenden Kosten stets den langfristigen Steuerersparnissen gegenüber – damit Sie auf einer soliden Grundlage entscheiden können.
Beim Immobilienkauf fallen Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5 %), Notar- und Grundbuchkosten an. Steuerlich entscheidend sind die richtige Zuordnung (privat oder betrieblich), die optimale Nutzung der Abschreibung (AfA) sowie die Frage, ob eine GmbH-Struktur sinnvoll ist. Wir empfehlen eine Beratung bereits vor dem Kauf – das spart in vielen Fällen erhebliche Steuern.
Eine Immobilien-GmbH kann ab einem bestimmten Portfolioumfang erhebliche Steuervorteile bieten – insbesondere wenn Gewinne thesauriert werden sollen und die Gesellschaft als vermögensverwaltende GmbH ausgestaltet wird. Der Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 % liegt deutlich unter dem persönlichen Einkommensteuersatz. Mit der geplanten schrittweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 10 % bis 2032 gewinnt diese Struktur zusätzlich an Attraktivität. Zu beachten ist allerdings, dass beim Verkauf über eine GmbH die Steuerbefreiung nach 10 Jahren entfällt. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und empfehlen die Struktur, die zu Ihnen passt.
Influencer, Blogger und Content Creator werden steuerlich in der Regel als Gewerbetreibende eingestuft und unterliegen damit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer. Alle Einnahmen – Kooperationen, Affiliate-Provisionen, Plattformerlöse sowie Sachzuwendungen wie PR-Pakete oder Reisen – sind zu versteuern. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und das Beste aus Ihrer steuerlichen Situation zu machen.
Ja. PR-Pakete, kostenlose Produkte, Reisen und andere Sachzuwendungen, die im Rahmen von Kooperationen erhalten werden, sind grundsätzlich als Betriebseinnahmen zu versteuern. Wir helfen Ihnen, diese korrekt zu bewerten und zu erfassen – und stellen den Sachzuwendungen gleichzeitig alle möglichen Betriebsausgaben wie Equipment, Software oder Reisekosten gegenüber.
Aktuelle Urteile, praxisrelevante Hinweise und Wissenswertes rund um die Themen Immobilien, Unternehmensstrukturen und Influencer im Steuerrecht – verständlich aufbereitet.
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